Mit diesem Formular geben Sie uns die Daten für die Anmeldung Ihrer Dienstnehmer bekannt. Beachten Sie, dass dieser Service nur für unsere Klienten mit aufrechtem Vollmachtsverhältnis besteht.
Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden.
Schicken Sie die Anmeldedaten daher rechtzeitig – mindestens einen Arbeitstag bevor der Dienstnehmer eintritt – an uns weiter, um Säumniszuschläge Ihrerseits zu vermeiden.
Für Anmeldungen außerhalb unserer Kanzleizeiten bitten wir Sie, selbst eine Vor-Ort-Anmeldung an die ÖGK durchzuführen. → Weitere Infos hier.