Seit 1.1.2025 gelten neue Regelungen beim Fahrtkostenersatz, Kilometergeld und Dienstwohnungen: Fahrtkostenersatzverordnung: Fahrtkosten können durch Pauschalzuschüsse (€ 0,50 für die ersten 50 km, danach gestaffelt) oder fiktive ÖBB-Ticketkosten (max. € 2.450 steuerfrei/Jahr) ersetzt werden. Kilometergeldverordnung: Kilometersätze für Steuerbefreiung und Betriebsausgaben betragen € 0,50/km bis 30.000 km/Jahr. Sachbezugswerteverordnung: Der Grenzwert für sachbezugsbefreite Wohnungen stieg auf 35 m2; ein 35%-Abschlag gilt bis 45 m2. Gemeinschaftsräume werden anteilig berechnet. Arbeitgeber:innen sollten Prozesse anpassen und Mitarbeiter:innen informieren, um die korrekte Umsetzung sicherzustellen. Steuertarif und Absetzbeträge ab 1.1.2025 Die Grenzwerte der Einkommensteuer-Tarifstufen werden für 2025 um 3,83 % angehoben, die inländische Steuerpflicht beginnt erst bei 13.308 € (2024: 12.816 € > Siehe Slide 3 Die Steuerabsetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag) samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie die Sozialversicherungsrückerstattung werden um 5 % angehoben. Auch die Freigrenze für das Jahressechstel bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen wird entsprechend angepasst.